Newsletter nur mit Einwilligung
Sonntag, 5. Januar 2014
Für die Werbeaktionen per Email (z.B. Newsletter) hat sich das sogenannte Double-Opt-In-Verfahren etabliert. Dies ist ein zweistufiges Verfahren bei dem der potenzielle Kunde in ein Formular auf Ihrer Firmenhomepage seine Email-Adresse eingibt und sie damit in eine Datenbank einträgt. Anschließend erhält er genau an diese Email Adresse eine Mail mit einem Bestätigungslink. Klickt er diesen an, ist juristisch sichergestellt, dass die Email auch wirklich existiert und das der Kunde der Zusendung eines Newsletter zugestimmt hat. Selbstverständlich geben wir in jedem Newsletter dem Kunden die Möglichkeit diese Werbung per Email auch wieder abzubestellen.
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