Homepage von roland dreix webdesign
Vorratsdatenspeicherung
Dienstag, 7. Januar 2014
Vorratsdatenspeicherung Von Frank Bräutigam, SWR, ARD-Rechtsexperte Was bedeutet "Vorratsdatenspeicherung"? Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) gespeichert, also zum Beispiel: Wer hat wann mit wem telefoniert, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, mit welcher IP-Adresse war ich wie lange im Internet unterwegs? Das geschieht ohne bestimmten Anlass, also "auf Vorrat". Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. (Kommentar dreix: wirklich nicht? Wer das galubt…) Die Speicherungspflicht trifft die privaten Telekommunikationsunternehmen. Auf ihren Servern sollen die Daten verfügbar sein für einen "zweiten Schritt" - den Zugriff der staatlichen Behörden auf die Daten. Dieser ist nicht automatisch möglich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel zum Zweck der Aufklärung von Straftaten. (Kommentar dreix: wie wird denn abgesichert, dass die gespeicherten Daten nicht in „fremde“ Hände fallen?) Was ist der Unterschied zwischen der "Vorratsdatenspeicherung" und den Spähaktionen der NSA? Ähnlichkeiten bestehen bei der Art der gespeicherten Daten, den sogenannten "Verkehrsdaten". Bei den Aktionen der US-Behörden geht es aber von vornherein um die Sammlung und den direkten Zugriff staatlicher Stellen auf die Daten. Bei der europäischen Vorratsdatenspeicherung findet der staatliche Zugriff nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem "zweiten Schritt" statt. Die Daten werden von den Unternehmen gesammelt. Bei der EU-Vorratsdatenspeicherung geht es außerdem um die Daten im Inland, während bei der NSA Daten aus dem Ausland im Blickpunkt stehen. (Kommentar dreix: und was passiert, wenn ich ins Ausland telefoniere, oder eine ausländische Webseite aufsuche? Sind nicht gerade die Telefondaten von Interesse die in bestimmte Länder gehen?) Was ist die europäische Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung? Grundlage für die "Vorratsdatenspeicherung" ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 (Richtlinie 2006/24/EG). Anlass waren unter anderem die Terroranschläge in Madrid 2004 und in London 2005. Das Ziel war eine bessere Verbrechensbekämpfung. Allerdings war das Thema Vorratsdatenspeicherung im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit von Anfang an in den Mitgliedsstaaten umstritten. Die Richtlinie regelt eine Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren sowie die Art von Daten, die die Unternehmen konkret speichern müssen. Die Mitgliedsstaaten sollen selbst sicherstellen, dass die Daten nur in bestimmten Fällen an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Eine EU-Richtlinie ist immer nur die Basis, auf der die einzelnen Staaten dann eigene Gesetze erlassen, also die Richtlinie "umsetzen". Dazu sind sie verpflichtet. Wie hat Deutschland ursprünglich die Richtlinie umgesetzt? Ab Januar 2008 führte Deutschland die Vorratsdatenspeicherung ein. Man wählte die laut Richtlinie geringstmögliche Speicherdauer von sechs Monaten. Der Zugriff der Ermittlungsbehörden sollte unter anderem "zur Verfolgung von Straftaten", zur "Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit" oder zur "Erfüllung der Aufgaben der Geheimdienste" erfolgen können. Die Behörden brauchten eine richterliche Genehmigung. (Kommentar dreix: Behörden brauchen eine Genehmigung? Sind Geheimdienste auch Behörden oder brauchen die nur einen Freund beim Provider?) Von Anfang an war das Gesetz in Deutschland Gegenstand von Protesten und Demonstrationen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes organisierte der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, der sich über 30.000 Bürger anschlossen. Das Bundesverfassungsgericht war beim Datensammeln ohne konkreten Anlass stets ziemlich kritisch. Schon im März 2008 erzielten die Kläger einen ersten Erfolg. Karlsruhe schränkte die Anwendung des Gesetzes durch eine "einstweilige Anordnung" ein. Die gespeicherten Daten dürften nur zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten abgerufen werden. Es war eine Art "Vorwarnung" für das Urteil in der Hauptsache. Was hat das Bundesverfassungsgericht 2010 abschließend entschieden? Am 2. März 2010 gab es dann den Paukenschlag. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das deutsche Gesetz für nichtig, weil es gegen Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) verstoße. Alle bisher gesammelten Daten mussten gelöscht werden. Allerdings sagte das Gericht nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung per se unmöglich sei. Ein deutsches Gesetz müsse nur weit mehr an Datensicherheit bieten und höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf die Daten aufstellen. Die Daten dürften nur für "überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes" abgerufen werden, zum Beispiel beim begründeten Verdacht einer schweren Straftat, etwa einer Anschlagsplanung oder Kinderpornografie. Bei der präventiven Arbeit der Polizei müsse eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit von Personen bestehen. Eine Verwendung der Daten durch die Geheimdienste sei deshalb in vielen Fällen ausgeschlossen, weil diese ja weit im Vorfeld von Straftaten tätig würden. Gibt es seitdem in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung? Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil den Weg zu einer Neuregelung zwar nicht verbaut. Sie wäre unter den strengen Voraussetzungen des Urteils möglich. Allerdings war sie bisher am politischen Streit zwischen der scheidenden Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem amtierenden Innenminister Hans-Peter Friedrich gescheitert. Inzwischen hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil es die entsprechende Richtlinie nicht umgesetzt hat. Gegenüber anderen Staaten wie Schweden, die die Richtlinie zunächst nicht umgesetzt hatten, gab es bereits Bußgelder. Leutheusser-Schnarrenberger ist als große Kritikerin des Datensammelns bekannt. Ihr Vorschlag, Verkehrsdaten bei bestimmten Verdachtslagen "einzufrieren", also nicht auf Vorrat, sondern bei einem konkreten Anlass zu speichern, stieß im Lager des Innenministers auf wenig Gegenliebe. Vertreter der Sicherheitsbehörden betonen immer wieder, wie wichtig die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Straftaten gerade im Internet sei, etwa der Kinderpornografie. Sie verweisen auf eine "Schutzlücke", die sich ohne Vorratsdatenspeicherung auftue. Wie ist die Lage in den anderen EU-Staaten? Die anderen EU-Staaten haben die Mindestvorgaben der Richtlinie unterschiedlich umgesetzt, zum Beispiel bei den Speicherungsfristen. In zehn Staaten, darunter Frankreich und Spanien, werden die Daten ein Jahr lang gespeichert, in Polen sogar zwei Jahre. Auch die Hürden für den Zugriff sind unterschiedlich ausgestaltet. In einigen Staaten zweifeln aber auch die obersten Gerichte an der Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie. In Tschechien und Rumänien wurden die nationalen Gesetze - wie in Deutschland - für verfassungswidrig erklärt. Inzwischen haben aber auch diese Staaten neue Gesetze erlassen, so dass Deutschland als einziges Land die Richtlinie derzeit nicht umgesetzt hat. Eine andere Frage ist es, ob die EU-Richtlinie selbst rechtmäßig ist. Für die Auslegung von EU-Recht ist der EuGH in Luxemburg zuständig, deswegen haben die Gerichte in Irland und Österreich die Frage der Rechtmäßigkeit dem EuGH vorgelegt. Worum geht es bei den Klagen vor dem EuGH? Vor dem EuGH geht es um die Wirksamkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, also um die "Basis" aller nationalen Gesetze. Die Verfassungsgerichte Österreichs und Irlands haben dem EuGH den Fall vorgelegt. Europäische Richtlinien müssen sich an den EU-Grundrechten messen lassen. Verstößt die Richtlinie also gegen die Europäische Grundrechte-Charta? In Betracht kommt ein Verstoß gegen Artikel 7 (Achtung des Privatlebens) und Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten). Nun steht die mündliche Verhandlung in Luxemburg an. Das Gericht hat zur Vorbereitung Fragen an die Beteiligten geschickt, die durchaus kritisch klingen. Die Richter wollen wissen, ob die Vorratsdatenspeicherung wirklich etwas gebracht und ob sich die Verbrechensbekämpfung verbessert hat. Außerdem fragen sie, ob man anhand der gespeicherten Daten Persönlichkeitsprofile erstellen könne. Reden werden in der Verhandlung die Kläger, Vertreter einzelner Staaten sowie der EU-Datenschutzbeauftragte. Deutschland hat keinen offiziellen Regierungsvertreter geschickt. "Berichterstatter" im Gericht ist der deutsche EuGH-Richter Thomas von Danwitz. Ein Urteil wird es am Tag der Verhandlung noch nicht geben, sondern erst einige Monate später. Im Koalitionsvertrag wird die Einführung der Vorratsdatenspeicherung als Ziel genannt. Wäre es zwingend das Aus für ein deutsches Gesetz, sollte der EuGH der Meinung seines Generalanwaltes folgen? Nein. Rechtlich gesehen bestünde weiterhin die Möglichkeit für ein solches Gesetz. Der Gutachter hat eine Frist für den EU-Gesetzgeber vorgeschlagen, innerhalb derer man die monierten rechtswidrigen Punkte bei der EU-Richtlinie beheben könnte. Bis dahin soll die Richtlinie nach seiner Ansicht in Kraft bleiben. Unter anderem geht es dem Generalanwalt darum, den Zugang auf die gesammelten Daten präzise zu beschränken und die Höchstdauer der Speicherung auf ein Jahr zu deckeln. Hier wäre also der EU-Gesetzgeber gefragt, eine grundrechtskonforme Regelung zu erarbeiten, wenn die Mitgliedsstaaten das denn möchten. Unabhängig davon könnte die kommende deutsche Regierung ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schaffen. Voraussetzung wäre, dass das Gesetz sich peinlich genau an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus seinem Urteil von 2010 hält. Diese haben durchaus Ähnlichkeit mit den Forderungen des Generalanwaltes, etwa was die hohen Hürden für den Zugriff auf die gesammelten Daten angeht. Ob man ein solches Gesetz nun anpackt, ist also ein politische Frage. Die politische Diskussion über Sinn und Zweck einer Vorratsdatenspeicherung wird durch die Schlussanträge natürlich angeheizt. Die Gegner der Massenspeicherung fühlen sich durch das Luxemburger Gutachten bestätigt. Strafverfolger und Polizisten verweisen dagegen auf den konkreten Bedarf für den Zugriff auf die Verbindungsdaten, um Straftaten wie zum Beispiel Kinderpornografie im Internet wirksam aufklären zu können. Stand: 12.12.2013 14:44 Uhr Gefunden unter www.tagesschau.de
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 1 -

Fußball ein Milliarden Geschäft

Mittwoch, 28. August 2013
Die UEFA hat ihr Einnahmen-Verteilungssystem für die UEFA Champions League Saison 2013/2014 bekannt gegeben. Der Gewinner der UEFA Champions League ka weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 3 -

Live Programmierung

Sonntag, 17. Februar 2013
Live Programmierung: Das Prinzip der Live Programmierung ermöglicht es ihnen jederzeit zu sehen wie sich Ihr Projekt entwickelt. weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 2 -

meckern kann jeder

Freitag, 7. Mai 2021
Meckern darf nur noch, wer einen besseren Vorschlag hat. Alle Anderen halten sich raus. weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 2 -

kosmisches Augenleiden

Samstag, 27. März 2021
SANS, das "Space flight-associated neuro-ocular syndrom" ist ein medizinisches Augenleiden. Astronauten und Kosmonauten sehen nach einem weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 1 -

Für Rückfragen stehen wir

Sonntag, 17. Februar 2013
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 1 -

meckern kann jeder

Freitag, 7. Mai 2021
Meckern darf nur noch, wer einen besseren Vorschlag hat. Alle Anderen halten sich raus. weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 2 -

Geofonie

Montag, 1. Juli 2019
Die „Geofonie“ umfasst alle Geräusche, die die unbelebte Natur erzeugt, etwa das Murmeln eines Flusses, das Rauschen in den Baumkr weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 3 -

Lassen Sie Frau Homepage machen

Sonntag, 17. Februar 2013
Lassen Sie Frau Homepage Fragebögen ins Netz stellen oder zeigen Sie wann die nächsten Termine sind. weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 2 -

was geschah am 27. April 2024

  • 1822  2024 = 202. Geburtstag von: Ulysses S. Grant; amerikanischer Präsident von 1869-03-04 bis 1877-03-04 😀 😟
  • 1921  2024 = 103. Geburtstag von: Hans-Joachim Kulenkampff Deutscher Schauspieler und Quizmaster 😀 😟
  • 1943  2024 = 81. Todestag von: Hans Lang, Fußballspieler bei SpVgg Fürth, Hamburger SV, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1922 bis 1926 😀 😟 Link zur Homepage
  • 1946  2024 = 78. Geburtstag von: Franz Roth, Fußballspieler bei FC Bayern München, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1967 bis 1970 😀 Link zur Homepage
  • 1954  2024 = 70. Geburtstag von: Thomas Ludwig Albert Oppermann = deutscher Politiker der SPD und Jurist. Vom 24. Oktober 2017 bis zu seinem Tod war er Vizepräsident des Deutschen Bundestages [Quelle Wikipedia] 😀 😟
  • 1968  2024 = 56. Geburtstag von: Knut Reinhardt, Fußballspieler bei Bayer 04 Leverkusen, Borussia Dortmund, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1988 bis 1992 😀 Link zur Homepage
  • 1979  2024 = 45. Todestag von: Willibald Schmaus, Fußballspieler bei First Vienna FC 1894, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1938 bis 1942 😀 😟 Link zur Homepage
  • 1987  2024 = 37. Todestag von: Attila Hörbiger Österreichischer Schauspieler 😀 😟
  • 1989  2024 = 35. Geburtstag von: Lars Bender, Fußballspieler bei Bayer 04 Leverkusen, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 2011 bis 2014 😀 Link zur Homepage
  • 1989  2024 = 35. Geburtstag von: Sven Bender, Fußballspieler bei Borussia Dortmund, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 2011 bis 2013 😀 Link zur Homepage
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun
Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2022 2023 2024 2025 2026

272 Beiträge für Monat April 2024

April 2024
ZURÜCK was geschah am Freitag, den 01. März 2024 HEUTE was geschah am Samstag, den 27. April 2024 VOR was geschah am Mittwoch, den 01. Mai 2024
KWMODIMIDOFRSASO
14

1

12 was geschah am Montag, den 01. April 2024

2

8 was geschah am Dienstag, den 02. April 2024

3

9 was geschah am Mittwoch, den 03. April 2024

4

12 was geschah am Donnerstag, den 04. April 2024

5

8 was geschah am Freitag, den 05. April 2024

6

7 was geschah am Samstag, den 06. April 2024

7

11 was geschah am Sonntag, den 07. April 2024
15

8

12 was geschah am Montag, den 08. April 2024

9

8 was geschah am Dienstag, den 09. April 2024

10

7 was geschah am Mittwoch, den 10. April 2024

11

6 was geschah am Donnerstag, den 11. April 2024

12

13 was geschah am Freitag, den 12. April 2024

13

8 was geschah am Samstag, den 13. April 2024

14

5 was geschah am Sonntag, den 14. April 2024
16

15

12 was geschah am Montag, den 15. April 2024

16

10 was geschah am Dienstag, den 16. April 2024

17

8 was geschah am Mittwoch, den 17. April 2024

18

14 was geschah am Donnerstag, den 18. April 2024

19

11 was geschah am Freitag, den 19. April 2024

20

5 was geschah am Samstag, den 20. April 2024

21

15 was geschah am Sonntag, den 21. April 2024
17

22

9 was geschah am Montag, den 22. April 2024

23

14 was geschah am Dienstag, den 23. April 2024

24

6 was geschah am Mittwoch, den 24. April 2024

25

10 was geschah am Donnerstag, den 25. April 2024

26

9 was geschah am Freitag, den 26. April 2024

27

10 was geschah am Samstag, den 27. April 2024

28

6 was geschah am Sonntag, den 28. April 2024
18

29

5 was geschah am Montag, den 29. April 2024

30

8 was geschah am Dienstag, den 30. April 2024

Kontakt

Bild von Roland Koslowsky Dreix webdesign

Firma dreix webdesign

Roland Koslowsky
53902 Bad Münstereifel Stumpfgasse 25
Telefon: +49 172 824 5797

E-Mail: roland@dreix.de

Bitte klicken Sie auf diesen roten Text: ED99WCSQ.