dreix News
Veganer dürfen nicht alles
Sonntag, 13. September 2026
Veganer dürfen kein Fleisch essen. Ich habe es besser. Ich darf vegan essen. weiter lesen?
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geile Sau
Freitag, 21. August 2026
Stell dir vor du heißt Roland Kaiser und hast den besten Song der Welt geschrieben. Du Singst: Joana. Und das Volk brüllt zurück: Du geile Sau! weiter lesen?
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Igel schreddert Mähroboter
Samstag, 13. Juni 2026
So ein Igel ist doch nicht blöd. Wo keine Würmer und Schnecken sind, weil alles geschreddert wurde, geht doch auch kein Igel mehr hin. weiter lesen?
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Neue Sprache
Sonntag, 10. Mai 2026
Der Film Indiana Jones muss umbenannt werden. Indianer sagt man nich mehr. weiter lesen?
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Trump wieder
Donnerstag, 7. Mai 2026
Ein Satz aus einem Podcast: Der Befehl kommt von Trump, also kann es sein, das nichts passiert. weiter lesen?
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Öl-Milliardäre gewinnen den Iran Krieg
Donnerstag, 30. April 2026
Vor dem Angriff durch die USA auf den Iran fuhren täglich ca. 120 Handelsschiffe durch die Straße von Hormus. Also fahren seit 4 Wochen 120 Handels weiter lesen?
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Politiker
Freitag, 20. März 2026
Die Fähigkeit zu denken und die Fähigkeit zu kommunizieren fällt leider nicht immer zusammen. weiter lesen?
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gegen Donald Trump
Donnerstag, 19. März 2026
He McDonalds hast du auch diesen Trump gewählt?Ups jetzt ist mir doch der Big Mac von meinem Speiseplan gefallen. weiter lesen?
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Vorratsdatenspeicherung
Von Frank Bräutigam, SWR, ARD-Rechtsexperte
Was bedeutet "Vorratsdatenspeicherung"? Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) gespeichert, also zum Beispiel: Wer hat wann mit wem telefoniert, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, mit welcher IP-Adresse war ich wie lange im Internet unterwegs? Das geschieht ohne bestimmten Anlass, also "auf Vorrat". Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. (Kommentar dreix: wirklich nicht? Wer das galubt…)
Die Speicherungspflicht trifft die privaten Telekommunikationsunternehmen. Auf ihren Servern sollen die Daten verfügbar sein für einen "zweiten Schritt" - den Zugriff der staatlichen Behörden auf die Daten. Dieser ist nicht automatisch möglich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel zum Zweck der Aufklärung von Straftaten. (Kommentar dreix: wie wird denn abgesichert, dass die gespeicherten Daten nicht in „fremde“ Hände fallen?)
Was ist der Unterschied zwischen der "Vorratsdatenspeicherung" und den Spähaktionen der NSA? Ähnlichkeiten bestehen bei der Art der gespeicherten Daten, den sogenannten "Verkehrsdaten". Bei den Aktionen der US-Behörden geht es aber von vornherein um die Sammlung und den direkten Zugriff staatlicher Stellen auf die Daten. Bei der europäischen Vorratsdatenspeicherung findet der staatliche Zugriff nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem "zweiten Schritt" statt. Die Daten werden von den Unternehmen gesammelt. Bei der EU-Vorratsdatenspeicherung geht es außerdem um die Daten im Inland, während bei der NSA Daten aus dem Ausland im Blickpunkt stehen. (Kommentar dreix: und was passiert, wenn ich ins Ausland telefoniere, oder eine ausländische Webseite aufsuche? Sind nicht gerade die Telefondaten von Interesse die in bestimmte Länder gehen?)
Was ist die europäische Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung? Grundlage für die "Vorratsdatenspeicherung" ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 (Richtlinie 2006/24/EG). Anlass waren unter anderem die Terroranschläge in Madrid 2004 und in London 2005. Das Ziel war eine bessere Verbrechensbekämpfung. Allerdings war das Thema Vorratsdatenspeicherung im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit von Anfang an in den Mitgliedsstaaten umstritten.
Die Richtlinie regelt eine Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren sowie die Art von Daten, die die Unternehmen konkret speichern müssen. Die Mitgliedsstaaten sollen selbst sicherstellen, dass die Daten nur in bestimmten Fällen an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Eine EU-Richtlinie ist immer nur die Basis, auf der die einzelnen Staaten dann eigene Gesetze erlassen, also die Richtlinie "umsetzen". Dazu sind sie verpflichtet.
Wie hat Deutschland ursprünglich die Richtlinie umgesetzt? Ab Januar 2008 führte Deutschland die Vorratsdatenspeicherung ein. Man wählte die laut Richtlinie geringstmögliche Speicherdauer von sechs Monaten. Der Zugriff der Ermittlungsbehörden sollte unter anderem "zur Verfolgung von Straftaten", zur "Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit" oder zur "Erfüllung der Aufgaben der Geheimdienste" erfolgen können. Die Behörden brauchten eine richterliche Genehmigung. (Kommentar dreix: Behörden brauchen eine Genehmigung? Sind Geheimdienste auch Behörden oder brauchen die nur einen Freund beim Provider?)
Von Anfang an war das Gesetz in Deutschland Gegenstand von Protesten und Demonstrationen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes organisierte der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, der sich über 30.000 Bürger anschlossen. Das Bundesverfassungsgericht war beim Datensammeln ohne konkreten Anlass stets ziemlich kritisch. Schon im März 2008 erzielten die Kläger einen ersten Erfolg. Karlsruhe schränkte die Anwendung des Gesetzes durch eine "einstweilige Anordnung" ein. Die gespeicherten Daten dürften nur zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten abgerufen werden. Es war eine Art "Vorwarnung" für das Urteil in der Hauptsache.
Was hat das Bundesverfassungsgericht 2010 abschließend entschieden? Am 2. März 2010 gab es dann den Paukenschlag. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das deutsche Gesetz für nichtig, weil es gegen Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) verstoße. Alle bisher gesammelten Daten mussten gelöscht werden. Allerdings sagte das Gericht nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung per se unmöglich sei. Ein deutsches Gesetz müsse nur weit mehr an Datensicherheit bieten und höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf die Daten aufstellen.
Die Daten dürften nur für "überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes" abgerufen werden, zum Beispiel beim begründeten Verdacht einer schweren Straftat, etwa einer Anschlagsplanung oder Kinderpornografie. Bei der präventiven Arbeit der Polizei müsse eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit von Personen bestehen. Eine Verwendung der Daten durch die Geheimdienste sei deshalb in vielen Fällen ausgeschlossen, weil diese ja weit im Vorfeld von Straftaten tätig würden.
Gibt es seitdem in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung? Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil den Weg zu einer Neuregelung zwar nicht verbaut. Sie wäre unter den strengen Voraussetzungen des Urteils möglich. Allerdings war sie bisher am politischen Streit zwischen der scheidenden Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem amtierenden Innenminister Hans-Peter Friedrich gescheitert.
Inzwischen hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil es die entsprechende Richtlinie nicht umgesetzt hat. Gegenüber anderen Staaten wie Schweden, die die Richtlinie zunächst nicht umgesetzt hatten, gab es bereits Bußgelder. Leutheusser-Schnarrenberger ist als große Kritikerin des Datensammelns bekannt. Ihr Vorschlag, Verkehrsdaten bei bestimmten Verdachtslagen "einzufrieren", also nicht auf Vorrat, sondern bei einem konkreten Anlass zu speichern, stieß im Lager des Innenministers auf wenig Gegenliebe. Vertreter der Sicherheitsbehörden betonen immer wieder, wie wichtig die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Straftaten gerade im Internet sei, etwa der Kinderpornografie. Sie verweisen auf eine "Schutzlücke", die sich ohne Vorratsdatenspeicherung auftue.
Wie ist die Lage in den anderen EU-Staaten? Die anderen EU-Staaten haben die Mindestvorgaben der Richtlinie unterschiedlich umgesetzt, zum Beispiel bei den Speicherungsfristen. In zehn Staaten, darunter Frankreich und Spanien, werden die Daten ein Jahr lang gespeichert, in Polen sogar zwei Jahre. Auch die Hürden für den Zugriff sind unterschiedlich ausgestaltet. In einigen Staaten zweifeln aber auch die obersten Gerichte an der Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie. In Tschechien und Rumänien wurden die nationalen Gesetze - wie in Deutschland - für verfassungswidrig erklärt. Inzwischen haben aber auch diese Staaten neue Gesetze erlassen, so dass Deutschland als einziges Land die Richtlinie derzeit nicht umgesetzt hat.
Eine andere Frage ist es, ob die EU-Richtlinie selbst rechtmäßig ist. Für die Auslegung von EU-Recht ist der EuGH in Luxemburg zuständig, deswegen haben die Gerichte in Irland und Österreich die Frage der Rechtmäßigkeit dem EuGH vorgelegt.
Worum geht es bei den Klagen vor dem EuGH? Vor dem EuGH geht es um die Wirksamkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, also um die "Basis" aller nationalen Gesetze. Die Verfassungsgerichte Österreichs und Irlands haben dem EuGH den Fall vorgelegt. Europäische Richtlinien müssen sich an den EU-Grundrechten messen lassen.
Verstößt die Richtlinie also gegen die Europäische Grundrechte-Charta? In Betracht kommt ein Verstoß gegen Artikel 7 (Achtung des Privatlebens) und Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten). Nun steht die mündliche Verhandlung in Luxemburg an. Das Gericht hat zur Vorbereitung Fragen an die Beteiligten geschickt, die durchaus kritisch klingen. Die Richter wollen wissen, ob die Vorratsdatenspeicherung wirklich etwas gebracht und ob sich die Verbrechensbekämpfung verbessert hat. Außerdem fragen sie, ob man anhand der gespeicherten Daten Persönlichkeitsprofile erstellen könne.
Reden werden in der Verhandlung die Kläger, Vertreter einzelner Staaten sowie der EU-Datenschutzbeauftragte. Deutschland hat keinen offiziellen Regierungsvertreter geschickt. "Berichterstatter" im Gericht ist der deutsche EuGH-Richter Thomas von Danwitz. Ein Urteil wird es am Tag der Verhandlung noch nicht geben, sondern erst einige Monate später.
Im Koalitionsvertrag wird die Einführung der Vorratsdatenspeicherung als Ziel genannt. Wäre es zwingend das Aus für ein deutsches Gesetz, sollte der EuGH der Meinung seines Generalanwaltes folgen? Nein. Rechtlich gesehen bestünde weiterhin die Möglichkeit für ein solches Gesetz. Der Gutachter hat eine Frist für den EU-Gesetzgeber vorgeschlagen, innerhalb derer man die monierten rechtswidrigen Punkte bei der EU-Richtlinie beheben könnte. Bis dahin soll die Richtlinie nach seiner Ansicht in Kraft bleiben. Unter anderem geht es dem Generalanwalt darum, den Zugang auf die gesammelten Daten präzise zu beschränken und die Höchstdauer der Speicherung auf ein Jahr zu deckeln. Hier wäre also der EU-Gesetzgeber gefragt, eine grundrechtskonforme Regelung zu erarbeiten, wenn die Mitgliedsstaaten das denn möchten.
Unabhängig davon könnte die kommende deutsche Regierung ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schaffen. Voraussetzung wäre, dass das Gesetz sich peinlich genau an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus seinem Urteil von 2010 hält. Diese haben durchaus Ähnlichkeit mit den Forderungen des Generalanwaltes, etwa was die hohen Hürden für den Zugriff auf die gesammelten Daten angeht. Ob man ein solches Gesetz nun anpackt, ist also ein politische Frage.
Die politische Diskussion über Sinn und Zweck einer Vorratsdatenspeicherung wird durch die Schlussanträge natürlich angeheizt. Die Gegner der Massenspeicherung fühlen sich durch das Luxemburger Gutachten bestätigt. Strafverfolger und Polizisten verweisen dagegen auf den konkreten Bedarf für den Zugriff auf die Verbindungsdaten, um Straftaten wie zum Beispiel Kinderpornografie im Internet wirksam aufklären zu können.
Stand: 12.12.2013 14:44 Uhr
Gefunden unter www.tagesschau.de
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Miete Dir ein Kraftwerk und spar Dir die Stromkosten
Mittwoch, 18. September 2013
Ich bezahle doch nicht für Strom! Wie sang schon Herbert Grönemeyer in seinem Titel Mensch? "Telefon, Gas, Elektrik unbezahlt - das geht auch." Das de weiter lesen?
Punkte: 3
Theorie Fahrprüfung Verkehrsregeln Homepage
Sonntag, 17. Februar 2013
Theorie Fahrprüfung Verkehrsregeln Homepage Mitarbeiterin Fahranfängern Fahrlehrer Fahrschule PKW LKW Fahrer Kunden Fahrstunde Fahrerlaubnis Geld verd weiter lesen?
Punkte: 2
Mit 18 zu 4 wird Deutschland Fußball Weltmeister 2014
Montag, 14. Juli 2014
Der 18. Treffer, geschossen von Mario Götze, war der alles Entscheidende. Deutschland wird mit 1 zu 0 im Spiel gegen Argentinien Fußball weiter lesen?
Punkte: 3
Neue Steuern braucht Deutschland
Donnerstag, 8. August 2019
Jeder der das Wort Steuer problemlos aussprechen kann darf sich eine neue Steuer wünschen.
Er darf sich auch wünschen was mit der n weiter lesen?
Punkte: 5
Zeitung wird intelligenter
Montag, 9. Dezember 2024
Zeitungen beginnen damit neben jeden Artikel eine Künstliche Intelligenz (KI) zu packen, damit diese die Quellen und den Wahrheitsgehalt &uu weiter lesen?
Punkte: 1
DDD=Drohnen Debakel de Maizière?
Freitag, 14. Juni 2013
DDD=Drohnen Debakel de Maizière? Nach dem WWW gibt es jetzt auch das DDD. Das Drohnen Debakel um Thomas de Maizière. Mitte Mai wurde der Euro Hawk (de weiter lesen?
Punkte: -1
Kennen Sie Ihre neue
Sonntag, 17. Februar 2013
Kennen Sie Ihre neue Mitarbeiterin Frau Homepage? Sie fragt nie nach einer Gehaltserhöhung, ist nie krank oder im Urlaub. weiter lesen?
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den letzten beißen die Bären
Sonntag, 6. Dezember 2020
Aktien sind wie Streichhölzer.
Wer sie zu lange hält, verbrennt sich die Finger. weiter lesen?
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was geschah am 23. September 2026
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18162026 = 210. Geburtstag von: Elihu B. Washburne (Land USA, Partei Republikaner, Außenminister Secretary of State)
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18612026 = 165. Geburtstag von: August Robert Bosch; deutscher Industrieller, Ingenieur und Erfinder.
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18842026 = 142. Geburtstag von: Helmut Röpnack, Fußballspieler bei BTuFC Viktoria 89, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1909 bis 1913
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18852026 = 141. Todestag von: Carl Spitzweg Deutscher Maler
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18992026 = 127. Geburtstag von: Tom C. Clark (Land USA, Partei Demokraten, Justizminister United States Attorney General)
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19112026 = 115. Geburtstag von: Franz Wagner, Fußballspieler bei SK Rapid Wien, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1938 bis 1942
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19282026 = 98. Geburtstag von: Jakob Miltz, Fußballspieler bei TuS Neuendorf, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1954 bis 1956
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19382026 = 88. Geburtstag von: Romy Schneider; bürgerlich Rosemarie Magdalena Albach; war eine deutsch-französische Schauspielerin
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19392026 = 87. Todestag von: Sigmund Freud Österreichischer Neurologe
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19402026 = 86. Geburtstag von: Hans Siemensmeyer, Fußballspieler bei Hannover 96, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1967 bis 1967
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19432026 = 83. Geburtstag von: Gaby Dohm, deutsche Schauspielerin
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19702026 = 56. Geburtstag von: Wolfgang Schmidt (Land BRD, Partei SPD, Bundesminister für besondere Aufgaben und Chef des Bundeskanzleramtes)
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19732026 = 53. Todestag von: Pablo Neruda; Eigentlich Neftalí Ricardo Reyes Basualto, chilenischer Lyriker und Diplomat
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19942026 = 32. Todestag von: Alfred Lemmnitz (Land DDR, Partei SED, Minister für Volksbildung)
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20132026 = 13. Todestag von: Paul Kuhn Deutscher Unterhaltungsmusiker
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20202026 = 6. Todestag von: Juliette Gréco = französische Chansonsängerin und Schauspielerin
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20252026 = 1. Todestag von: Claudia Cardinale Eigentlich Claude Josephine Rose Cardinale, italienische Filmschauspielerin
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