Homepage von roland dreix webdesign
Vorratsdatenspeicherung
Dienstag, 7. Januar 2014
Vorratsdatenspeicherung Von Frank Bräutigam, SWR, ARD-Rechtsexperte Was bedeutet "Vorratsdatenspeicherung"? Bei der Vorratsdatenspeicherung werden Verbindungsdaten (Verkehrsdaten) gespeichert, also zum Beispiel: Wer hat wann mit wem telefoniert, wer hat wem eine E-Mail geschrieben, mit welcher IP-Adresse war ich wie lange im Internet unterwegs? Das geschieht ohne bestimmten Anlass, also "auf Vorrat". Die Inhalte der Kommunikation werden nicht gespeichert. (Kommentar dreix: wirklich nicht? Wer das galubt…) Die Speicherungspflicht trifft die privaten Telekommunikationsunternehmen. Auf ihren Servern sollen die Daten verfügbar sein für einen "zweiten Schritt" - den Zugriff der staatlichen Behörden auf die Daten. Dieser ist nicht automatisch möglich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel zum Zweck der Aufklärung von Straftaten. (Kommentar dreix: wie wird denn abgesichert, dass die gespeicherten Daten nicht in „fremde“ Hände fallen?) Was ist der Unterschied zwischen der "Vorratsdatenspeicherung" und den Spähaktionen der NSA? Ähnlichkeiten bestehen bei der Art der gespeicherten Daten, den sogenannten "Verkehrsdaten". Bei den Aktionen der US-Behörden geht es aber von vornherein um die Sammlung und den direkten Zugriff staatlicher Stellen auf die Daten. Bei der europäischen Vorratsdatenspeicherung findet der staatliche Zugriff nur unter bestimmten Voraussetzungen in einem "zweiten Schritt" statt. Die Daten werden von den Unternehmen gesammelt. Bei der EU-Vorratsdatenspeicherung geht es außerdem um die Daten im Inland, während bei der NSA Daten aus dem Ausland im Blickpunkt stehen. (Kommentar dreix: und was passiert, wenn ich ins Ausland telefoniere, oder eine ausländische Webseite aufsuche? Sind nicht gerade die Telefondaten von Interesse die in bestimmte Länder gehen?) Was ist die europäische Rechtsgrundlage für die Vorratsdatenspeicherung? Grundlage für die "Vorratsdatenspeicherung" ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 (Richtlinie 2006/24/EG). Anlass waren unter anderem die Terroranschläge in Madrid 2004 und in London 2005. Das Ziel war eine bessere Verbrechensbekämpfung. Allerdings war das Thema Vorratsdatenspeicherung im Spannungsfeld von Freiheit und Sicherheit von Anfang an in den Mitgliedsstaaten umstritten. Die Richtlinie regelt eine Pflicht zur Speicherung der Verkehrsdaten von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren sowie die Art von Daten, die die Unternehmen konkret speichern müssen. Die Mitgliedsstaaten sollen selbst sicherstellen, dass die Daten nur in bestimmten Fällen an die staatlichen Behörden weitergegeben werden. Eine EU-Richtlinie ist immer nur die Basis, auf der die einzelnen Staaten dann eigene Gesetze erlassen, also die Richtlinie "umsetzen". Dazu sind sie verpflichtet. Wie hat Deutschland ursprünglich die Richtlinie umgesetzt? Ab Januar 2008 führte Deutschland die Vorratsdatenspeicherung ein. Man wählte die laut Richtlinie geringstmögliche Speicherdauer von sechs Monaten. Der Zugriff der Ermittlungsbehörden sollte unter anderem "zur Verfolgung von Straftaten", zur "Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit" oder zur "Erfüllung der Aufgaben der Geheimdienste" erfolgen können. Die Behörden brauchten eine richterliche Genehmigung. (Kommentar dreix: Behörden brauchen eine Genehmigung? Sind Geheimdienste auch Behörden oder brauchen die nur einen Freund beim Provider?) Von Anfang an war das Gesetz in Deutschland Gegenstand von Protesten und Demonstrationen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes organisierte der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung" eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, der sich über 30.000 Bürger anschlossen. Das Bundesverfassungsgericht war beim Datensammeln ohne konkreten Anlass stets ziemlich kritisch. Schon im März 2008 erzielten die Kläger einen ersten Erfolg. Karlsruhe schränkte die Anwendung des Gesetzes durch eine "einstweilige Anordnung" ein. Die gespeicherten Daten dürften nur zur Aufklärung besonders schwerer Straftaten abgerufen werden. Es war eine Art "Vorwarnung" für das Urteil in der Hauptsache. Was hat das Bundesverfassungsgericht 2010 abschließend entschieden? Am 2. März 2010 gab es dann den Paukenschlag. Das Bundesverfassungsgericht erklärte das deutsche Gesetz für nichtig, weil es gegen Artikel 10 Grundgesetz (Fernmeldegeheimnis) verstoße. Alle bisher gesammelten Daten mussten gelöscht werden. Allerdings sagte das Gericht nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung per se unmöglich sei. Ein deutsches Gesetz müsse nur weit mehr an Datensicherheit bieten und höhere Hürden für den staatlichen Zugriff auf die Daten aufstellen. Die Daten dürften nur für "überragend wichtige Aufgaben des Rechtsgüterschutzes" abgerufen werden, zum Beispiel beim begründeten Verdacht einer schweren Straftat, etwa einer Anschlagsplanung oder Kinderpornografie. Bei der präventiven Arbeit der Polizei müsse eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit von Personen bestehen. Eine Verwendung der Daten durch die Geheimdienste sei deshalb in vielen Fällen ausgeschlossen, weil diese ja weit im Vorfeld von Straftaten tätig würden. Gibt es seitdem in Deutschland eine Vorratsdatenspeicherung? Nein. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil den Weg zu einer Neuregelung zwar nicht verbaut. Sie wäre unter den strengen Voraussetzungen des Urteils möglich. Allerdings war sie bisher am politischen Streit zwischen der scheidenden Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und dem amtierenden Innenminister Hans-Peter Friedrich gescheitert. Inzwischen hat die EU-Kommission Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt, weil es die entsprechende Richtlinie nicht umgesetzt hat. Gegenüber anderen Staaten wie Schweden, die die Richtlinie zunächst nicht umgesetzt hatten, gab es bereits Bußgelder. Leutheusser-Schnarrenberger ist als große Kritikerin des Datensammelns bekannt. Ihr Vorschlag, Verkehrsdaten bei bestimmten Verdachtslagen "einzufrieren", also nicht auf Vorrat, sondern bei einem konkreten Anlass zu speichern, stieß im Lager des Innenministers auf wenig Gegenliebe. Vertreter der Sicherheitsbehörden betonen immer wieder, wie wichtig die Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Straftaten gerade im Internet sei, etwa der Kinderpornografie. Sie verweisen auf eine "Schutzlücke", die sich ohne Vorratsdatenspeicherung auftue. Wie ist die Lage in den anderen EU-Staaten? Die anderen EU-Staaten haben die Mindestvorgaben der Richtlinie unterschiedlich umgesetzt, zum Beispiel bei den Speicherungsfristen. In zehn Staaten, darunter Frankreich und Spanien, werden die Daten ein Jahr lang gespeichert, in Polen sogar zwei Jahre. Auch die Hürden für den Zugriff sind unterschiedlich ausgestaltet. In einigen Staaten zweifeln aber auch die obersten Gerichte an der Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie. In Tschechien und Rumänien wurden die nationalen Gesetze - wie in Deutschland - für verfassungswidrig erklärt. Inzwischen haben aber auch diese Staaten neue Gesetze erlassen, so dass Deutschland als einziges Land die Richtlinie derzeit nicht umgesetzt hat. Eine andere Frage ist es, ob die EU-Richtlinie selbst rechtmäßig ist. Für die Auslegung von EU-Recht ist der EuGH in Luxemburg zuständig, deswegen haben die Gerichte in Irland und Österreich die Frage der Rechtmäßigkeit dem EuGH vorgelegt. Worum geht es bei den Klagen vor dem EuGH? Vor dem EuGH geht es um die Wirksamkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung, also um die "Basis" aller nationalen Gesetze. Die Verfassungsgerichte Österreichs und Irlands haben dem EuGH den Fall vorgelegt. Europäische Richtlinien müssen sich an den EU-Grundrechten messen lassen. Verstößt die Richtlinie also gegen die Europäische Grundrechte-Charta? In Betracht kommt ein Verstoß gegen Artikel 7 (Achtung des Privatlebens) und Artikel 8 (Schutz personenbezogener Daten). Nun steht die mündliche Verhandlung in Luxemburg an. Das Gericht hat zur Vorbereitung Fragen an die Beteiligten geschickt, die durchaus kritisch klingen. Die Richter wollen wissen, ob die Vorratsdatenspeicherung wirklich etwas gebracht und ob sich die Verbrechensbekämpfung verbessert hat. Außerdem fragen sie, ob man anhand der gespeicherten Daten Persönlichkeitsprofile erstellen könne. Reden werden in der Verhandlung die Kläger, Vertreter einzelner Staaten sowie der EU-Datenschutzbeauftragte. Deutschland hat keinen offiziellen Regierungsvertreter geschickt. "Berichterstatter" im Gericht ist der deutsche EuGH-Richter Thomas von Danwitz. Ein Urteil wird es am Tag der Verhandlung noch nicht geben, sondern erst einige Monate später. Im Koalitionsvertrag wird die Einführung der Vorratsdatenspeicherung als Ziel genannt. Wäre es zwingend das Aus für ein deutsches Gesetz, sollte der EuGH der Meinung seines Generalanwaltes folgen? Nein. Rechtlich gesehen bestünde weiterhin die Möglichkeit für ein solches Gesetz. Der Gutachter hat eine Frist für den EU-Gesetzgeber vorgeschlagen, innerhalb derer man die monierten rechtswidrigen Punkte bei der EU-Richtlinie beheben könnte. Bis dahin soll die Richtlinie nach seiner Ansicht in Kraft bleiben. Unter anderem geht es dem Generalanwalt darum, den Zugang auf die gesammelten Daten präzise zu beschränken und die Höchstdauer der Speicherung auf ein Jahr zu deckeln. Hier wäre also der EU-Gesetzgeber gefragt, eine grundrechtskonforme Regelung zu erarbeiten, wenn die Mitgliedsstaaten das denn möchten. Unabhängig davon könnte die kommende deutsche Regierung ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schaffen. Voraussetzung wäre, dass das Gesetz sich peinlich genau an die strengen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes aus seinem Urteil von 2010 hält. Diese haben durchaus Ähnlichkeit mit den Forderungen des Generalanwaltes, etwa was die hohen Hürden für den Zugriff auf die gesammelten Daten angeht. Ob man ein solches Gesetz nun anpackt, ist also ein politische Frage. Die politische Diskussion über Sinn und Zweck einer Vorratsdatenspeicherung wird durch die Schlussanträge natürlich angeheizt. Die Gegner der Massenspeicherung fühlen sich durch das Luxemburger Gutachten bestätigt. Strafverfolger und Polizisten verweisen dagegen auf den konkreten Bedarf für den Zugriff auf die Verbindungsdaten, um Straftaten wie zum Beispiel Kinderpornografie im Internet wirksam aufklären zu können. Stand: 12.12.2013 14:44 Uhr Gefunden unter www.tagesschau.de
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 1 -

Danke an den Hundebesitzer

Donnerstag, 2. Mai 2013
Danke an den Hundebesitzer dessen Hund mich beim Joggen nicht angefallen hat. Er hatte es voll im Griff die Aufmerksamkeit das von der Leine gelassene weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 2 -

Biosiegel Betrug aufgedekt

Samstag, 30. März 2013
Kann man von den Bioeiern, bei denen die gesetzlichen Vorgaben relative klar geregelt sind, und kein Bio drin ist, darauf schließen, dass andere Biosi weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 1 -

NSA / USA gegen Edward Snowden

Sonntag, 28. Juli 2013
Wie lebt es sich eigentlich wochenlang in einem Transitraum? IT- und Geheimdienstexperte Edward Snowden hat da einige Erfahrungen auf dem Flughafen Mo weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 0 -

Live Programmierung

Sonntag, 17. Februar 2013
Live Programmierung: Das Prinzip der Live Programmierung ermöglicht es ihnen jederzeit zu sehen wie sich Ihr Projekt entwickelt. weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 2 -

Betrug am Hotelgast aufgedeckt?

Mittwoch, 1. Mai 2013
Betrug am Hotelgast aufgedeckt? Jedes mal, wenn ein Schläfer sein Hotelzimmer betritt fragt er sich, ob die Bettwäsche wohl frisch aufgezogen wurde? J weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 1 -

Kölsch in Bayern

Donnerstag, 19. Dezember 2019
In Bayern scheint es Kölsch nur in kleinen 0,33igern Flaschen zu geben. Diese verpackt Gaffel, Früh und Co. als Sixpack in Getränkek weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 4 -

Männer sind nicht schwanger

Sonntag, 18. August 2013
Ich bitte zu bedenken, dass Männer nicht neun Monate Zeit haben um sich auf ein Kind einzustellen. Während bei einer Frau von der Empfängnis bis zur G weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 1 -

Euro2024

Donnerstag, 30. November 2023
Dann spielt doch eure #UEFA #EURO2024 alleine. Die halbe Straße hatte sich um Tickets für die Spiele beworben. Die meisten sogar mehrfac weiter lesen?
Bewerte diesen Text: 
+ Punkte: 3 -

was geschah am 27. Juli 2024

  • 1667  2024 = 357. Geburtstag von: Johann Bernoulli; Schweizer Mathematiker 😀 😟
  • 1824  2024 = 200. Geburtstag von: Alexandre Dumas (der Jüngere) = französischer Romanschriftsteller und dramatischer Dichter; schrieb z.B.:  Die Kameliendame (La dame aux camélias / 1848) 😀 😟
  • 1910  2024 = 114. Geburtstag von: Ludwig Lachner, Fußballspieler bei TSV 1860 München, Eintracht Braunschweig, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1930 bis 1934 😀 😟 Link zur Homepage
  • 1927  2024 = 97. Geburtstag von: Heinz Wewers, Fußballspieler bei Rot-Weiss Essen, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1951 bis 1958 😀 😟 Link zur Homepage
  • 1928  2024 = 96. Geburtstag von: Karl Mai, Fußballspieler bei SpVgg Fürth, FC Bayern München, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1953 bis 1959 😀 😟 Link zur Homepage
  • 1940  2024 = 84. Geburtstag von: Pina Bausch; Deutsche Tänzerin, Choreografin und Ballettdirektorin 😀 😟
  • 1947  2024 = 77. Todestag von: Willi Arlt, Fußballspieler bei Riesaer SV, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1939 bis 1942 😀 😟 Link zur Homepage
  • 1957  2024 = 67. Geburtstag von: Hansi Müller, Fußballspieler bei VfB Stuttgart, Inter Mailand, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1978 bis 1983 😀 Link zur Homepage
  • 1960  2024 = 64. Todestag von: Liesl Karlstadt; Eigentlich Elisabeth Wellano; deutsche Schauspielerin; arbeitete ab 1911 zusammen mit dem Volksschauspieler Karl Valentin 😀 😟
  • 1962  2024 = 62. Todestag von: Richard Herrmann, Fußballspieler bei FSV Frankfurt, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1950 bis 1954 😀 😟 Link zur Homepage
  • 1973  2024 = 51. Todestag von: Hans Appel, Fußballspieler bei Berliner SV 92, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1933 bis 1938 😀 😟 Link zur Homepage
  • 1988  2024 = 36. Todestag von: Brigitte Horney Deutsche Schauspielerin 😀 😟
  • 1992  2024 = 32. Todestag von: Ferdinand Wenauer, Fußballspieler bei 1. FC Nürnberg, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1960 bis 1962 😀 😟 Link zur Homepage
  • 1996  2024 = 28. Todestag von: Johann Hofstätter, Fußballspieler bei SK Rapid Wien, in der deutschen Nationalmannschaft zwischen 1940 bis 1940 😀 😟 Link zur Homepage
  • 2003  2024 = 21. Todestag von: Bob Hope; Eigentlich Leslie Townes Hope, US-amerikanischer Komiker, Entertainer und Schauspieler 😀 😟
Jan Feb Mrz Apr Mai Jun
Jul Aug Sep Okt Nov Dez 2022 2023 2024 2025 2026

323 Beiträge für Monat Juli 2024

Juli 2024
ZURÜCK was geschah am Samstag, den 01. Juni 2024 HEUTE was geschah am Samstag, den 27. Juli 2024 VOR was geschah am Donnerstag, den 01. August 2024
KWMODIMIDOFRSASO
27

1

13 was geschah am Montag, den 01. Juli 2024

2

14 was geschah am Dienstag, den 02. Juli 2024

3

18 was geschah am Mittwoch, den 03. Juli 2024

4

18 was geschah am Donnerstag, den 04. Juli 2024

5

10 was geschah am Freitag, den 05. Juli 2024

6

14 was geschah am Samstag, den 06. Juli 2024

7

10 was geschah am Sonntag, den 07. Juli 2024
28

8

10 was geschah am Montag, den 08. Juli 2024

9

6 was geschah am Dienstag, den 09. Juli 2024

10

11 was geschah am Mittwoch, den 10. Juli 2024

11

14 was geschah am Donnerstag, den 11. Juli 2024

12

14 was geschah am Freitag, den 12. Juli 2024

13

15 was geschah am Samstag, den 13. Juli 2024

14

13 was geschah am Sonntag, den 14. Juli 2024
29

15

8 was geschah am Montag, den 15. Juli 2024

16

12 was geschah am Dienstag, den 16. Juli 2024

17

7 was geschah am Mittwoch, den 17. Juli 2024

18

9 was geschah am Donnerstag, den 18. Juli 2024

19

9 was geschah am Freitag, den 19. Juli 2024

20

9 was geschah am Samstag, den 20. Juli 2024

21

11 was geschah am Sonntag, den 21. Juli 2024
30

22

8 was geschah am Montag, den 22. Juli 2024

23

9 was geschah am Dienstag, den 23. Juli 2024

24

10 was geschah am Mittwoch, den 24. Juli 2024

25

8 was geschah am Donnerstag, den 25. Juli 2024

26

11 was geschah am Freitag, den 26. Juli 2024

27

15 was geschah am Samstag, den 27. Juli 2024

28

6 was geschah am Sonntag, den 28. Juli 2024
31

29

6 was geschah am Montag, den 29. Juli 2024

30

10 was geschah am Dienstag, den 30. Juli 2024

31

4 was geschah am Mittwoch, den 31. Juli 2024

Kontakt

Bild von Roland Koslowsky Dreix webdesign

Firma dreix webdesign

Roland Koslowsky
53902 Bad Münstereifel Stumpfgasse 25
Telefon: +49 172 824 5797

E-Mail: roland@dreix.de

Bitte klicken Sie auf diesen roten Text: MK2G1DEY.