Strafe für Kommentare im Netz
Sonntag, 13. Oktober 2013
Nachrichtenseiten im Internet können einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zufolge für beleidigende Kommentare ihrer Nutzer zur Verantwortung gezogen werden. Der EGMR hat am Donnerstag in Straßburg erstmals in einem solchen Fall die Klage eines großen Nachrichtenportals in Estland über eine Verletzung seiner Meinungsfreiheit zurückgewiesen. 2008 hatten estnische Gerichte den Portalbetreiber Delfi AS wegen beleidigender Kommentare seiner Leser zu einer Geldstrafe verurteilt.In dem Verfahren ging es laut Mitteilung des Gerichts um Kommentare zu einem Artikel über Fährrouten. Delfi hatte über Konsequenzen berichtet, die neue Fährrouten einer Fährgesellschaft für andere Verbindungen zu einigen Inseln hatten. Auf den neuen Routen eingesetzte Eisbrecher beeinträchtigten demnach auch dort die Stabilität des Eises, wo Autostraßen über das Eis zu den Inseln angelegt werden sollten. Der Bau der Straßen sei dadurch um einige Wochen verzögert worden.Auf den Bericht hatten Leser in den Kommentaren mit Beleidigungen und Drohungen gegen die Fährgesellschaft reagiert, die daraufhin erfolgreich gegen Delfi klagte. 2008 verurteilte ein estnisches Gericht den Portalbetreiber, der Fährgesellschaft einen Schadensersatz in Höhe von umgerechnet rund 320 Euro zu leisten. Der Oberste Gerichtshof wies den Berufungsantrag von Delfi im Jahr darauf ab. Darin hatte sich das Unternehmen unter anderem auf die Haftungsprivilegien von Providern berufen. Aus Welt.de vom 13. Oktober 2013
+
Punkte: 1
-